AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Frames by Ambrusch
Stand: August 2026
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Frames by Ambrusch(nachfolgend „der Fotograf") und seinen Kunden über fotografische Dienstleistungen sowie damit verbundene Zusatzleistungen.
Sie gelten insbesondere für:
- Hochzeitsfotografie
- Paar-, Familien- und Portraitshootings
- Business- und Unternehmensfotografie
- Eventfotografie
- Immobilienfotografie
- Erstellung von 360°-Roomtouren
- Vermietung von Fotoboxen
- Verkauf von Gutscheinen
- Lizenzierung von Bildmaterial
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
- Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme eines Angebots, eine Buchungsbestätigung oder eine sonstige schriftliche Vereinbarung (z. B. per E-Mail) zustande.
Bei Hochzeiten, Ganztagesreportagen, Immobilienprojekten oder Fotoboxvermietungen gilt ein Termin erst dann als verbindlich reserviert, sobald die vereinbarte Anzahlung beim Fotografen eingelangt ist.
Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der Fotograf berechtigt, den Termin anderweitig zu vergeben.
- Leistungsumfang
Der Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Zum Leistungsumfang können insbesondere gehören:
- fotografische Begleitung
- digitale Bildbearbeitung
- Bereitstellung einer Onlinegalerie
- Lieferung digitaler Bilddateien
- Druckprodukte
- Fotobücher
- Drohnenaufnahmen (soweit gesetzlich zulässig)
- Immobilienfotografie
- Erstellung virtueller 360°-Rundgänge
- Vermietung einer Fotobox
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Vertragsbestandteil.
- Künstlerische Freiheit
Der Kunde kennt den Bildstil des Fotografen und entscheidet sich bewusst für dessen Arbeitsweise.
Die fotografische Gestaltung, Motivwahl, Perspektive, Lichtsetzung sowie die Bildbearbeitung erfolgen nach dem künstlerischen Ermessen des Fotografen.
Reklamationen aufgrund persönlicher Geschmacksfragen oder abweichender künstlerischer Vorstellungen sind ausgeschlossen.
Ein Anspruch auf bestimmte Bildmotive oder einzelne Aufnahmen besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Durchführung des Auftrages
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitzustellen.
Verspätungen des Kunden gehen grundsätzlich zu dessen Lasten und verkürzen die vereinbarte Aufnahmezeit, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Der Fotograf übernimmt keine Verantwortung für Einschränkungen, die durch Dritte entstehen, insbesondere durch:
- Vorgaben des Veranstaltungsortes
- kirchliche oder behördliche Einschränkungen
- Verhalten von Gästen
- Verzögerungen im Ablauf
- Wetterbedingungen
- Verkehr oder höhere Gewalt
Bei Outdoor-Shootings entscheidet der Fotograf gemeinsam mit dem Kunden über eine mögliche Terminverschiebung, sofern Witterung oder Lichtverhältnisse eine ordnungsgemäße Durchführung wesentlich beeinträchtigen.
- Bildauswahl und Bildbearbeitung
Die Auswahl der endgültig ausgelieferten Bilder erfolgt ausschließlich durch den Fotografen.
Nicht herausgegeben werden insbesondere:
- Testaufnahmen
- Serienbilder
- technisch fehlerhafte Bilder
- Fehlbelichtungen
- unscharfe Aufnahmen
- doppelte Motive
- RAW-Dateien
Die Bearbeitung der Bilder erfolgt entsprechend dem persönlichen Bildstil des Fotografen.
Hierzu zählen unter anderem:
- Farbkorrekturen
- Belichtung
- Kontrast
- Weißabgleich
- Bildschnitt
- Hautretuschen im üblichen Umfang
- künstlerische Farblooks
Weitergehende Retuschen oder Composings sind nur Bestandteil des Vertrages, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden.
- Lieferung der Bilder
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich digital über eine passwortgeschützte Onlinegalerie oder mittels Download-Link.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Bearbeitungszeiten:
- Portrait-, Paar- und Familienshootings: bis zu 4 Wochen
- Business- und Immobilienfotografie: bis zu 3 Wochen
- Hochzeitsreportagen: bis zu 8 Wochen
Während saisonaler Spitzenzeiten oder aufgrund unvorhersehbarer Umstände kann sich die Lieferzeit angemessen verlängern.
Der Kunde wird darüber rechtzeitig informiert.
- Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten ausschließlich die im Angebot vereinbarten Preise.
Sofern eine Anzahlung vereinbart wurde, ist diese innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu leisten.
Erst mit Eingang der Anzahlung gilt der Termin als verbindlich reserviert.
Der Restbetrag ist – sofern nichts anderes vereinbart wurde – innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzüge zu begleichen.
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte an den angefertigten Bildern beim Fotografen.
Der Fotograf ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die gesetzlichen Verzugszinsen sowie erforderliche Mahn- und Inkassokosten geltend zu machen.
- Terminverschiebung und Stornierung
Eine Terminverschiebung oder Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.
Hochzeiten
Da Hochzeitstermine langfristig reserviert werden und kurzfristig meist nicht neu vergeben werden können, gelten folgende Stornobedingungen:
- bis 90 Tage vor dem Termin: kostenfrei
- 89 bis 30 Tage vor dem Termin: 30 % des vereinbarten Honorars
- 29 bis 14 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
- ab 13 Tagen vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Honorars
Bereits entstandene Fremdkosten (z. B. Übernachtungen, Reisekosten oder Genehmigungen) sind unabhängig davon zu ersetzen.
Für Portrait-, Paar-, Familien- oder Businessshootings können Termine bis 48 Stunden vor Beginn kostenfrei verschoben werden.
Bei späteren Absagen kann der Fotograf ein angemessenes Ausfallhonorar verrechnen.
- Krankheit, Ausfall und höhere Gewalt
Der Fotograf verpflichtet sich, alle vereinbarten Termine sorgfältig und zuverlässig wahrzunehmen.
Sollte die Durchführung eines Auftrages aufgrund von Krankheit, Unfall oder eines anderen unvorhersehbaren Ereignisses nicht möglich sein, informiert der Fotograf den Kunden unverzüglich.
Der Fotograf ist berechtigt, nach Rücksprache mit dem Kunden einen fachlich geeigneten Ersatzfotografen vorzuschlagen.
Ist eine Durchführung des Auftrages auch durch einen Ersatzfotografen nicht möglich, werden bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen vollständig zurückerstattet.
Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden, entgangenem Gewinn oder ideellen Schäden, bestehen – soweit gesetzlich zulässig – nicht.
Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere:
- Naturkatastrophen
- Hochwasser
- Sturm
- außergewöhnliche Schneefälle
- Pandemien
- Epidemien
- behördliche Anordnungen
- Krieg
- Terror
- Streiks
- länger andauernde Strom- oder Internetausfälle
- sonstige Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches des Fotografen.
- Urheberrecht
Sämtliche Urheberrechte an den angefertigten Fotografien verbleiben uneingeschränkt beim Fotografen.
Der Kunde erhält ausschließlich jene Nutzungsrechte, die ausdrücklich vereinbart wurden.
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erhält der Kunde ein zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht für private Zwecke.
Eine kommerzielle Nutzung, Weitergabe an Unternehmen, Verkauf, Veröffentlichung oder sonstige gewerbliche Verwendung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
Businesskunden erhalten jene Nutzungsrechte, welche im jeweiligen Angebot ausdrücklich vereinbart wurden.
- Nutzung der Bilder
Die gelieferten Bilder dürfen für private Zwecke genutzt und auf privaten Social-Media-Profilen veröffentlicht werden.
Bei Veröffentlichungen freut sich der Fotograf über eine freiwillige Verlinkung oder Namensnennung.
Nicht gestattet ist insbesondere:
- Weiterverkauf
- Weiterlizenzierung
- Verwendung für Werbung ohne Vereinbarung
- Nutzung durch Dritte
- Entfernung von Wasserzeichen
- Weitergabe an andere Fotografen
- Einreichung bei Bildagenturen
- Verkauf als NFT oder vergleichbare digitale Vermögenswerte
- Bildbearbeitung durch Dritte und Künstliche Intelligenz (KI)
Die Bilder spiegeln den persönlichen Stil von Frames by Ambrusch wider.
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung dürfen die gelieferten Bilder nicht wesentlich verändert werden.
Dies gilt insbesondere für:
- umfangreiche Farbänderungen
- Austausch des Himmels
- Gesichtsmanipulationen
- Beauty-KI
- künstliche Erweiterung oder Entfernung von Bildinhalten
- Veränderung des Bildstils durch KI-Anwendungen
Ebenso ist es nicht gestattet, die Bilder zum Training von künstlichen Intelligenzen oder vergleichbaren Systemen zu verwenden oder Dritten hierfür zur Verfügung zu stellen.
Hiervon ausgenommen sind übliche Zuschnitte für private Social-Media-Beiträge.
- Onlinegalerie und Datensicherung
Die Bilder werden grundsätzlich über eine passwortgeschützte Onlinegalerie bereitgestellt.
Die Galerie steht dem Kunden für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung.
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Bilddaten unmittelbar nach Erhalt auf eigenen Datenträgern zu sichern.
Der Fotograf bewahrt die bearbeiteten Bilddaten grundsätzlich für mindestens zwölf Monate auf.
Nach Ablauf dieses Zeitraumes besteht kein Anspruch auf eine erneute Bereitstellung.
Trotz größtmöglicher Sorgfalt kann für den dauerhaften Erhalt digitaler Daten keine Garantie übernommen werden.
- Veröffentlichung durch Frames by Ambrusch
Der Schutz der Privatsphäre seiner Kunden hat für Frames by Ambrusch höchste Priorität.
Eine Veröffentlichung von Fotografien auf
- der Website,
- Social-Media-Kanälen,
- Werbematerialien,
- Ausstellungen,
- Printmedien oder
- Wettbewerben
erfolgt ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Kunden.
Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
- Haftung
Der Fotograf haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Fotograf nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und ausschließlich im gesetzlich zulässigen Umfang.
Keine Haftung besteht insbesondere für:
- Einschränkungen durch Wetter
- schlechte Lichtverhältnisse
- verspätete Abläufe
- Verhalten von Gästen
- Einschränkungen durch Veranstaltungsorte
- nicht erlaubte Blitzfotografie
- geschlossene Augen einzelner Personen
- fehlende Gruppen aufgrund organisatorischer Umstände
- vom Kunden gewünschte Änderungen am Ablauf
Der Fotograf arbeitet mit professioneller Kameraausrüstung sowie mehrfachen Datensicherungen.
Sollte es trotz größtmöglicher Sorgfalt durch einen nicht vorhersehbaren technischen Defekt zu einem vollständigen Datenverlust kommen, beschränkt sich eine allfällige Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf die Rückerstattung des bereits bezahlten Honorars.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Ist der Kunde Unternehmer, wird – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Unternehmenssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
- Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Anstelle der unwirksamen Regelung gilt jene gesetzlich zulässige Bestimmung als vereinbart, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Zusatzbedingungen
Immobilienfotografie & 360°-Roomtouren
Frames by Ambrusch
Stand: August 2026
Diese Zusatzbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Frames by Ambrusch und gelten für sämtliche Aufträge im Bereich Immobilienfotografie, Architekturaufnahmen sowie virtuelle 360°-Roomtouren.
- Geltungsbereich
Diese Zusatzbedingungen gelten insbesondere für:
- Immobilienfotografie
- Ferienwohnungen
- Apartments
- Hotels
- Gastronomiebetriebe
- Gewerbeobjekte
- Büros
- Verkaufsflächen
- Neubauten
- Bestandsimmobilien
- 360°-Roomtouren
- virtuelle Rundgänge
- Berechtigung des Auftraggebers
Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er berechtigt ist,
- Eigentümer der Immobilie ist,
- über eine entsprechende Vollmacht verfügt oder
- vom Eigentümer ausdrücklich mit der Beauftragung beauftragt wurde.
Sollte dies nicht zutreffen, haftet der Auftraggeber für daraus entstehende Ansprüche Dritter.
- Vorbereitung der Immobilie
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Immobilie zum vereinbarten Termin aufnahmebereit ist.
Hierzu gehören insbesondere:
- Reinigung
- Ordnung
- Entfernung persönlicher Gegenstände
- Vorbereitung der Räume
- Einschalten der Beleuchtung
- Öffnen von Vorhängen oder Rollläden
Verzögerungen, welche durch eine unzureichende Vorbereitung entstehen, können als zusätzliche Arbeitszeit verrechnet werden.
- Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
Vor Beginn der Aufnahmen hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass sich keine personenbezogenen oder vertraulichen Informationen sichtbar in den Räumen befinden.
Hierzu zählen beispielsweise:
- Familienfotos
- Ausweise
- Reisepässe
- Führerscheine
- Kontoauszüge
- Verträge
- medizinische Unterlagen
- Computerbildschirme
- Tablets
- Smartphones
- Kennzeichen
- Namensschilder
- Postsendungen
- Schlüsselanhänger
- Zugangscodes
- Alarmcodes
Der Fotograf übernimmt keine Verantwortung für personenbezogene Daten oder vertrauliche Informationen, welche trotz sorgfältiger Durchführung der Aufnahmen sichtbar bleiben und vom Auftraggeber vor der Aufnahme nicht entfernt wurden.
- Personen auf Aufnahmen
Während der Aufnahmen dürfen sich grundsätzlich keine Personen in den zu fotografierenden Räumen befinden.
Sollten Personen dennoch erkennbar abgebildet sein, liegt es in der Verantwortung des Auftraggebers, deren erforderliche Einwilligungen einzuholen.
Der Fotograf ist berechtigt, entsprechende Aufnahmen abzulehnen oder nachträglich auszusortieren.
- 360°-Roomtouren
Virtuelle Rundgänge werden nach dem aktuellen Stand der Technik erstellt.
Je nach Objekt können kleinere perspektivische oder technische Abweichungen auftreten.
Diese stellen keinen Mangel dar.
Der Fotograf entscheidet nach fachlichem Ermessen,
- welche Scanpunkte gesetzt werden,
- welche Räume aufgenommen werden,
- welche Blickrichtungen verwendet werden,
- wie die Navigation erfolgt.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl an Scanpunkten besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
- Veröffentlichung
Die Veröffentlichung der Fotos oder der virtuellen Tour erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher Freigabe durch den Auftraggeber.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass durch die Veröffentlichung keine Rechte Dritter verletzt werden.
Dies gilt insbesondere für:
- Mieter
- Eigentümergemeinschaften
- Nachbarn
- Unternehmen
- Marken
- Kunstwerke
- urheberrechtlich geschützte Gegenstände
- Hosting virtueller Rundgänge
Sofern virtuelle 360°-Roomtouren Bestandteil des Auftrages sind, erfolgt deren Bereitstellung über die vom Fotografen gewählte Hosting-Plattform.
Der Auftraggeber wird vor der Veröffentlichung über die eingesetzte Plattform informiert.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Fotograf nicht verpflichtet, die virtuelle Roomtour dauerhaft bereitzustellen oder zu hosten.
Nach Ablauf einer vereinbarten Hostingdauer oder nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Fotograf berechtigt, die Roomtour zu deaktivieren oder zu löschen.
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für die technische Bereitstellung der virtuellen Roomtour externe Hosting-Dienstleister eingesetzt werden können. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten beim Aufruf der Roomtour sind der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Frames by Ambrusch zu entnehmen.
- Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erhält jene Nutzungsrechte, welche im jeweiligen Angebot ausdrücklich vereinbart wurden.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, dürfen die Aufnahmen ausschließlich zur Vermarktung oder Präsentation der konkret fotografierten Immobilie verwendet werden.
Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung für andere Objekte ist unzulässig.
- Haftung
Der Fotograf haftet nicht für wirtschaftliche Erfolge, insbesondere nicht für
- Verkaufsabschlüsse,
- Vermietungen,
- Buchungen,
- Besichtigungen,
- Reichweiten,
- Klickzahlen oder
- Umsätze.
Die fotografische Leistung stellt keine Erfolgsgarantie für eine Vermarktung dar.
- Schlussbestimmungen
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Frames by Ambrusch.
Zusatzbedingungen
Fotobox-Vermietung
Frames by Ambrusch
Stand: August 2026
Diese Zusatzbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Frames by Ambrusch und gelten für sämtliche Vermietungen von Fotoboxen einschließlich Zubehör.
- Geltungsbereich
Diese Mietbedingungen gelten für sämtliche Vermietungen von Fotoboxen einschließlich des vereinbarten Zubehörs.
Zum Zubehör können insbesondere gehören:
- Kamera
- Blitzsystem
- Touchscreen
- Drucker
- Druckmaterial
- Hintergrundsysteme
- Requisiten
- Speichermedien
- Stromkabel
- Verlängerungskabel
- Transportkisten
- weiteres vereinbartes Zubehör
- Vertragsabschluss
Der Mietvertrag kommt durch schriftliche Buchungsbestätigung oder Annahme des Angebotes zustande.
Die Reservierung gilt erst nach Eingang einer vereinbarten Anzahlung als verbindlich.
- Mietdauer
Die Mietdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Buchungsbestätigung.
Eine Verlängerung ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich.
Wird die Fotobox verspätet zurückgegeben oder kann sie aufgrund von Umständen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht rechtzeitig abgeholt werden, ist der Fotograf berechtigt, den dadurch entstandenen Mehraufwand sowie allfällige Folgekosten in Rechnung zu stellen.
- Lieferung, Aufbau und Abbau
Sofern vereinbart, übernimmt Frames by Ambrusch die Lieferung, den Aufbau sowie den Abbau der Fotobox.
Der Aufstellungsort muss:
- trocken,
- eben,
- sauber,
- ausreichend beleuchtet,
- vor Witterung geschützt und
- an eine funktionierende Stromversorgung angeschlossen sein.
Ein Betrieb im Freien ist nur zulässig, wenn die Fotobox vollständig vor Regen, Feuchtigkeit, direkter Sonneneinstrahlung sowie extremen Temperaturen geschützt ist.
Der Fotograf ist berechtigt, den Aufbau abzulehnen oder abzubrechen, wenn der Aufstellungsort die Sicherheit der Geräte gefährdet.
- Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich,
- die Fotobox sorgfältig zu behandeln,
- sie ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden,
- Veränderungen an Hard- oder Software zu unterlassen,
- keine Reparaturen selbst vorzunehmen,
- das Zubehör vollständig zurückzugeben,
- den Betrieb nur durch geeignete Personen zuzulassen.
Die Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Fotografen unzulässig.
- Schäden und Verlust
Der Mieter haftet für Schäden, Verlust oder Diebstahl der Fotobox sowie des Zubehörs, sofern diese durch unsachgemäße Behandlung, Vorsatz oder Fahrlässigkeit verursacht wurden.
Normale Gebrauchsspuren gelten nicht als Schaden.
Beschädigungen oder Funktionsstörungen sind dem Fotografen unverzüglich mitzuteilen.
Eigenmächtige Reparaturen oder Eingriffe in die Technik sind unzulässig.
- Technische Störungen
Frames by Ambrusch wartet die Fotobox regelmäßig und stellt diese in funktionsfähigem Zustand zur Verfügung.
Sollte während der Mietdauer trotz ordnungsgemäßer Wartung ein unvorhersehbarer technischer Defekt auftreten, bemüht sich der Fotograf – sofern wirtschaftlich und organisatorisch möglich – um eine rasche Behebung oder Ersatzlösung.
Ein Anspruch auf vollständige Funktionsfähigkeit während der gesamten Mietdauer kann jedoch nicht garantiert werden.
Eine Haftung für entgangene Fotos, Ausdrucke oder Erinnerungen ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
- Ausdrucke und Verbrauchsmaterial
Sofern Ausdrucke Bestandteil der Buchung sind, erfolgt deren Anzahl entsprechend dem gebuchten Paket.
Zusätzliche Ausdrucke können – soweit technisch möglich – gesondert verrechnet werden.
Der Fotograf haftet nicht für Verzögerungen oder Einschränkungen, die durch Papierstau, leere Verbrauchsmaterialien oder technische Defekte entstehen.
- Haftung
Der Fotograf haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangene Gewinne ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Der Fotograf haftet insbesondere nicht für:
- Stromausfälle,
- Internetausfälle,
- Bedienungsfehler,
- Beschädigungen durch Gäste,
- mutwillige Zerstörung,
- höhere Gewalt,
- Diebstahl durch Dritte.
- Bilddaten
Die während der Mietdauer aufgenommenen Bilder werden – sofern Bestandteil der Buchung – dem Mieter nach der Veranstaltung digital zur Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung erfolgt in der Regel über eine passwortgeschützte Onlinegalerie oder mittels Download-Link.
Der Fotograf bewahrt die Bilddaten grundsätzlich für zwölf Monate auf.
Danach besteht kein Anspruch auf erneute Bereitstellung.
- Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der jeweils gültigen Datenschutzerklärung von Frames by Ambrusch.
Der Mieter verpflichtet sich, seine Gäste darüber zu informieren, dass im Rahmen der Veranstaltung Fotografien mittels Fotobox erstellt werden können.
Sofern der Mieter Veranstalter im datenschutzrechtlichen Sinn ist, liegt die Einholung erforderlicher Einwilligungen der Gäste in seinem Verantwortungsbereich.
- Schlussbestimmungen
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Frames by Ambrusch.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Zusatzbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Betreuung der Fotobox
Sofern nicht ausdrücklich eine Betreuung durch den Fotografen vereinbart wurde, erfolgt die Nutzung der Fotobox in Eigenverantwortung des Mieters.
Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Fotobox während der Veranstaltung sachgemäß verwendet und vor Beschädigung, Diebstahl oder unsachgemäßer Nutzung geschützt wird.
Insbesondere ist darauf zu achten, dass Kinder die Fotobox nur unter Aufsicht einer geeigneten Aufsichtsperson verwenden.
- Kaution
Sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung eine Kaution vereinbart wurde, ist diese spätestens bei Übergabe der Fotobox zu entrichten.
Die Rückzahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Fotobox einschließlich sämtlichen Zubehörs.
Der Fotograf ist berechtigt, berechtigte Ansprüche wegen Beschädigungen, Verlusten oder außergewöhnlicher Verschmutzungen mit der Kaution zu verrechnen.
- Fotos von Gästen
Der Mieter ist Veranstalter der jeweiligen Veranstaltung und verantwortlich dafür, seine Gäste über die Nutzung der Fotobox zu informieren.
Soweit gesetzlich erforderlich, obliegt dem Mieter die Einholung notwendiger Einwilligungen zur Anfertigung und Nutzung der mittels Fotobox aufgenommenen Bilder.
Frames by Ambrusch verarbeitet die Bilddaten ausschließlich im Rahmen des vereinbarten Auftrages sowie entsprechend der Datenschutzerklärung.
- Stromversorgung
Der Mieter stellt am vereinbarten Aufstellungsort eine ordnungsgemäße und funktionsfähige Stromversorgung (230 V, Schutzkontaktsteckdose) zur Verfügung.
Die Stromversorgung muss während der gesamten Mietdauer uneingeschränkt verfügbar sein.
Für Betriebsstörungen, Unterbrechungen oder Schäden, die auf Stromausfälle, Spannungsschwankungen, fehlerhafte Elektroinstallationen oder eine ungeeignete Stromversorgung zurückzuführen sind, übernimmt der Fotograf keine Haftung.
Entstehen dem Fotografen durch eine mangelhafte Stromversorgung zusätzliche Anfahrten, Wartezeiten oder sonstige Mehraufwendungen, können diese gesondert in Rechnung gestellt werden.
- Witterungseinflüsse und Einsatzort
Die Fotobox ist ausschließlich für den Einsatz in trockenen und wettergeschützten Bereichen vorgesehen.
Eine Nutzung im Außenbereich ist nur zulässig, wenn die Fotobox während der gesamten Mietdauer vollständig vor Regen, Feuchtigkeit, Schnee, direkter Sonneneinstrahlung, Staub sowie starken Temperaturschwankungen geschützt ist.
Der Mieter ist verpflichtet, einen geeigneten und sicheren Standort bereitzustellen.
Werden Schäden an der Fotobox oder dem Zubehör durch unsachgemäße Aufstellung oder unzureichenden Schutz vor Witterungseinflüssen verursacht, haftet der Mieter nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Fotograf ist berechtigt, den Aufbau abzulehnen oder die Fotobox außer Betrieb zu nehmen, wenn der gewählte Standort die Sicherheit der Geräte oder einen störungsfreien Betrieb nicht gewährleistet.
- Höhere Gewalt
Kann die Fotobox aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt ganz oder teilweise nicht betrieben werden, haftet der Fotograf hierfür nicht.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere:
- Stromausfälle,
- Feuer,
- Hochwasser,
- Unwetter,
- Sturm,
- Blitzschlag,
- behördliche Anordnungen,
- Evakuierungen,
- Pandemien,
- Krieg,
- Terror,
- Streiks sowie
- sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Fotografen liegen.
Der Fotograf wird sich im Rahmen des Zumutbaren bemühen, eine rasche Lösung herbeizuführen oder den Betrieb – soweit technisch und organisatorisch möglich – wiederherzustellen.
Ein Anspruch auf Schadenersatz oder Minderung des Mietpreises besteht in diesen Fällen nur, soweit gesetzlich zwingend vorgesehen.
Zusatzbedingungen
Gutscheine
Frames by Ambrusch
Stand: August 2026
Diese Gutscheinbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Frames by Ambrusch.
- Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für sämtliche von Frames by Ambrusch ausgestellten Wert- und Leistungsgutscheine.
- Einlösung
Gutscheine können ausschließlich für Leistungen von Frames by Ambrusch eingelöst werden.
Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen.
Eine Verzinsung des Gutscheinwertes erfolgt nicht.
- Gültigkeit
Sofern auf dem Gutschein keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist, gilt dieser entsprechend den gesetzlichen Verjährungsfristen des österreichischen Rechts.
Nach Ablauf der gesetzlichen Frist verfällt ein noch nicht eingelöster Gutschein.
- Terminvereinbarung
Die Einlösung eines Gutscheines erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin besteht nicht.
Termine werden nach Verfügbarkeit vergeben.
- Verlust
Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung eines Gutscheines übernimmt Frames by Ambrusch keine Haftung.
Eine Neuausstellung erfolgt nur, wenn der Gutschein eindeutig zugeordnet werden kann und noch nicht eingelöst wurde.
- Übertragbarkeit
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Gutscheine übertragbar.
- Restguthaben
Übersteigt der Gutscheinwert den Preis der gebuchten Leistung, bleibt das Restguthaben erhalten.
Übersteigt der Preis der gebuchten Leistung den Gutscheinwert, ist die Differenz vom Kunden zu bezahlen.
- Schlussbestimmungen
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Frames by Ambrusch.